5.5. Die Vorinstanz legte dar, dass die Wasserentnahme beim Hallwilersee den Aabach unter diesen Vorgaben nicht wesentlich beeinflusst (angefochtener Entscheid, Erw. 3.3; vgl. vorne Erw. 4.3). Diesen Ausführungen kann ohne Weiteres gefolgt werden. Entsprechend dem Bericht von Dr. I._____ vom 2. November 2018 hat die Nutzung des Seewassers für die Trinkwassergewinnung im Vergleich mit der heutigen Nutzung von Quellen und Grundwasser einen marginalen, nicht messbaren Einfluss auf den Wasserhaushalt des Hallwilersees; auch während Trockenperioden erfolge keine Übernutzung; die Nutzung werde aus hydrologischer Sicht empfohlen (Ordner 1, S. 2).