Entsprechend der Abflussstatistik 2022 seien die Kraftwerke der Beschwerdeführerinnen vom 20. Juli bis zum 3. November sowie über die Weihnachtstage stillgestanden, d.h. während gesamthaft fast fünf Monaten. Eine jährliche Seewasserentnahme von 600'000 m3 führe zu zusätzlichen 13 Stillstandstagen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 12-14).