Wellenschlag, Winddrift und Verdunstung hätten einen deutlich grösseren Effekt. Hinzu komme, dass die drei Wehrschütze des Wehrs beim Schloss Hallwyl bis unterhalb der Restwassermenge des Aabachs in einem eingetauchten Zustand seien. Aufgrund des im Normalfall bestehenden Einstaueffekts hätten Wasserentnahmen im See keinen direkten Einfluss auf den Abfluss im Aabach (act. 28 f.). Der Regierungsrat hat die betreffenden Ausführungen als schlüssig sowie überzeugend bezeichnet und ist ihnen gefolgt (angefochtener Entscheid, Erw. 3.2). Angesichts dessen erübrigte es sich, im angefochtenen Entscheid auf die erwähnten Vorbringen in der Verwaltungsbeschwerde bzw. Replik einzugehen.