aufgenommen wird. Die installierte Leistung der Pumpen lässt keinen direkten Rückschluss auf die bewilligte Entnahmemenge zu. Ein Widerspruch lässt sich daraus nicht konstruieren. Auf mögliche Auswirkungen der Wasserentnahme auf den Abfluss des Hallwilersees in den Aabach ist weiter hinten einzugehen (Erw. 5). 3.5. In Erw. 4.3.2 (S. 11) des Einspracheentscheids vom 11. Mai 2021 und in Ziff. 8.5 der Wassernutzungsbewilligung brachte das BVU jeweils folgenden Vorbehalt an (act. 1 / Beilagen 1 und 2): - 12 -