3.4. Aus dem Einspracheentscheid des BVU vom 11. Mai 2021 (act. 1 / Beilage 1) ergibt sich, dass mit der erteilten Bewilligung derzeit lediglich der Eigenbedarf der Gesuchstellerin gedeckt werden soll. Dabei wird auf Angaben der Gesuchstellerin Bezug genommen, wonach der mittlere Tagesbedarf im Jahr 2050 rund 1'645 m3 (1'140 l/min) und der maximale Tagesbedarf 2'400 m3 (1'667 l/min) betrage (Erw. 3.4). Wie die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin zu Recht ausführen, ergibt sich aus der bewilligten Entnahmeleistung von 1'667 l/min eine Limitierung der täglichen Entnahme auf 2'400 m3.