gehend identisch, wobei bei letzterem das "Längsprofil der Seeleitung und Querprofil der Fassungsanlage" als eingereichtes Dokument entfernt wurde. Der Informationsgehalt ist gleichwertig. Mängel in der Publikation oder in der öffentlichen Auflage liegen nicht vor. Die entsprechend der öffentlichen Auflage nachgesuchte Wassernutzung bildet den Verfahrensgegenstand (für das Baugesuch: ANDREAS BAUMANN, in: Kommentar zum Baugesetz des Kantons Aargau, a.a.O., § 60 N. 15).