Ein inhaltlich ähnliches, aber nicht identisches Gesuch, das weder datiert noch unterzeichnet sei (Ordner 1, S. 55), habe das BVU am 17. April 2020 im Amtsblatt veröffentlicht. Das Schreiben des BVU an die Beschwerdegegnerin vom 11. Februar 2020 (Ordner 1, S. 20), dem ein Konzessionsentwurf (Ordner 1, S. 16 ff.) beigelegen habe, sei nicht öffentlich aufgelegen. Auch das Schreiben des Kantons Luzern vom 26. März 2020 (Ordner 1, S. 23) habe in der öffentlichen Auflage gefehlt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 5-7; Replik, S. 8 f.).