II. 1. 1.1. Die Beschwerdeführerinnen rügen Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Publikation des Gesuchs bzw. wegen angeblich unvollständiger Auflageakten. Ein erstes Gesuch datiere vom 5. September 2019, wobei das Gesuchsformular von der Beschwerdegegnerin sowie der H._____ AG, Y._____, am 6. September 2019 unterzeichnet worden sei (act. 56; Ordner 1, S. 12, 15). Dieses Gesuch sei nie publiziert worden. Ein inhaltlich ähnliches, aber nicht identisches Gesuch, das weder datiert noch unterzeichnet sei (Ordner 1, S. 55), habe das BVU am 17. April 2020 im Amtsblatt veröffentlicht.