2. Unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST. 4. In der Replik vom 5. Oktober 2023 hielten die Beschwerdeführerinnen an ihren Beschwerdebegehren fest. 5. Die Einwohnergemeinde R._____ hielt an ihren Anträgen in der Duplik vom 31. Oktober 2023 ebenfalls fest. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 28. Mai 2024 beraten und entschieden. -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: