1. A., D., und B., I., sind Gesamteigentümer der Liegenschaft aaa in C. (Xgasse bbb). Diesbezüglich traf der Stadtrat C. am 20. Februar 2023 folgende Anordnungen: 1. Für den Rückbau und den Versatz der Wärmepumpe wird gemäss Verfügung des Stadtrates C. vom 20. September 2022 die Ersatzvornahme angeordnet. 2. Mit der Ausführung der Ersatzvornahme wird die Firma E. AG, U. beauftragt. Die Ausführung erfolgt zwischen dem 24.04. – 05.05.2023 (ca. 2 Wochen). (…)