Schliesslich seien Staatsangehörige aus Palästina in Israel weder sicher noch erwünscht. Die Annahme, dass die israelischen Behörden ihm ein Anwesenheitsrecht verschaffen würden, müsse geradezu als willkürlich bezeichnet werden. Da er keine Möglichkeit habe, nach Palästina auszureisen, sei ihm die vorläufige Aufnahme in der Schweiz zu bewilligen (act. 36).