unter palästinensischer Verwaltung stehenden Teil des Westjordanlands aktuell problematisch erscheint. Den beiden alternativen Ausreisemöglichkeiten nach Israel bzw. Jordanien ist nachfolgend Rechnung zu tragen. 6.4.3. Bezüglich der kulturellen (Re)Integrationschancen ist festzuhalten, dass diese in beiden möglichen Ausreiseländern als sehr gut einzustufen sind, da der Beschwerdeführer 2 mit der kulturellen Situation in beiden Ländern vertraut ist, zumal diese keine grossen Unterschiede aufweisen. Mithin ist nicht damit zu rechnen, dass ihm bei einer Wegweisung aus der Schweiz die kulturelle Reintegration in Israel oder Jordanien nennenswerte Probleme bereiten würde.