6.4.2. In Bezug auf die (Re)Integrationschancen des Beschwerdeführers 2 im Ausland nach einer Ausreise aus Schweiz ist vorab anzumerken, dass grundsätzlich drei Staaten als Ausreiseländer in Frage kommen. Eigenen Angaben zufolge ist der Beschwerdeführer 2 als Palästinenser in Amman (Jordanien) geboren, verfügt aber auch über eine Geburtsurkunde mit Geburtsort Gaza. Seine Mutter stammt aus Jordanien, sein Vater aus Gaza. Bis 1976 habe er in Jordanien gelebt, sei anschliessend mit seiner Familie nach Gaza ausgewandert und dort bis 1991 geblieben. Von 1991 bis 1996 habe er sich in Rumänien aufgehalten.