Im Urteil WBE.2018.438 vom 6. Mai 2019 bewertete das Verwaltungsgericht das öffentliche Interesse an der Verweigerung des Familiennachzugs des Beschwerdeführers 2 und an seiner Wegweisung aus der Schweiz als ausserordentlich gross. Massgebend für diese Beurteilung waren die Verurteilung des Beschwerdeführers 2 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem er bereits zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in Tateinheit mit schwerem Raub verurteilt worden war, das darin zum Ausdruck kommende schwere Verschulden des Be-