4. 4.1. Im Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung vom 8. Dezember 2021 sahen die Beschwerdeführenden auch die Voraussetzungen für eine sog. Rentnerbewilligung als erfüllt an, weil dem Beschwerdeführer 2 aufgrund der Verfügung der IV-Stelle des Kantons Aargau vom 21. Oktober 2021 rückwirkend ab 1. April 2018 eine ganze IV-Rente ausgerichtet werde, womit er über finanzielle Mittel verfüge, um die Lebenshaltungskosten teilweise selbständig zu bestreiten, er besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz habe, da die Beschwerdeführerin 1 und die fünf gemeinsamen Kinder aufgrund des Schweizer Bürgerrechts ein gesichertes