3.4.2. Im Urteil WBE.2018.438 vom 6. Mai 2019 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass der Beschwerdeführer 2 seinen damaligen Rechtsvertreter Falschangaben über seine in Deutschland erwirkten Verurteilungen durch das Landgericht Essen vom 15. Mai 1998 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in Tateinheit mit schwerem Raub zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie durch das Landgericht Dortmund vom 2. Februar 2017 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung machen liess und dadurch den Widerrufs- - 18 -