Demnach habe sich der dem rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts zugrundeliegende Sachverhalt erheblich und entscheidrelevant geändert. Für die Einreise nach Palästina bräuchte er die Zustimmung der israelischen Behörden, welche für einen Palästinenser faktisch nicht zu bekommen sei. Ein Anwesenheitsrecht in Israel könne er auch nicht erwirken, da seine früheren Aufenthalte als Tourist zeitlich befristet bewilligt gewesen seien. Hinzu komme, dass seine fünf Kinder alle das Schweizer Bürgerrecht besässen und ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz hätten.