vollzugstechnischen Unmöglichkeit der Wegweisung begründet worden sei. Die Behauptung der Vorinstanz, dass er über gültige palästinensische Reisepapiere verfüge und ein Anwesenheitsrecht in Israel erwirken könne, sei unzutreffend. Die aktuelle politische Situation in Israel – wo die Regierung ein Apartheid-System gegen alle Palästinenser unter ihrer Kontrolle durchsetze – spreche nicht dafür, dass palästinensische Staatsangehörige in Israel willkommen seien. Seine in der Schweiz anwesenheitsberechtigte Familie stelle den Lebensmittelpunkt des Beschwerdeführers 2 dar. Die Beschwerdeführenden seien seit 2002 miteinander verheiratet. Das Familienleben sei intakt;