Am 18. Dezember 2019 sei er aufgrund angeblicher Widerhandlungen gegen das AIG festgenommen worden. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau habe das Gesuch der Staatsanwaltschaft R._____ auf Anordnung von Untersuchungshaft mit der Begründung abgelehnt, es bestehe für die Ausschaffung keine Vollzugsperspektive. Mit Urteil vom 21. September 2020 habe ihn das Bezirksgericht Zofingen vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das AIG freigesprochen, was mit der - 11 -