SR 142.20]). Das Verwaltungsgericht könnte daher das MIKA nur anweisen, den Fall zur Prüfung der vorläufigen Aufnahme dem SEM vorzulegen, falls es die Voraussetzungen dafür als erfüllt ansehen würde. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 23. März 2023. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ist somit gegeben. Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist, unter Beachtung der obigen Präzisierung, daher einzutreten.