Die Eingabe der Beschwerdeführenden vom 23. Januar 2024 betreffend aktuelle Situation im Gazastreifen wurde der Vorinstanz mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Januar 2024 zur Kenntnisnahme zugestellt. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 29. Januar 2024 beraten und entschieden. -8- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: