Anlässlich der Hausdurchsuchung vom 18. Dezember 2019 konnten beim Beschwerdeführer 2 israelische Reisedokumente und ein jordanisches Dokument sichergestellt werden (MI-act. 605 ff.). Das SEM ersuchte daraufhin mit Schreiben vom 18. September 2020 bei der palästinensischen Mission in Bern um Ausstellung eines Reisedokuments (MI-act. 623 f.). Am 28. September 2021 wurde der Beschwerdeführer 2 als palästinensischer Staatsbürger anerkannt und darauf hingewiesen, dass er über einen bis 5. Juni 2021 gültigen Pass verfügt habe (MI-act. 675).