- Mit Urteil vom 15. Mai 1998 bestrafte das Landgericht Essen den Beschwerdeführer 2 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge in Tateinheit mit schwerem Raub mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. -5- - Das Landgericht Dortmund verurteilte den Beschwerdeführer 2 am 2. Februar 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen am 19. Juli 2010, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (Bewährungszeit bis 9. Februar 2020).