- Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn verurteilte ihn mit Strafbefehl vom 11. Dezember 2015 wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (Ausländergesetz, AuG; SR 142.20) durch Anstiftung zur Förderung der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts, begangen Anfang/Mitte Januar 2015, mit einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren (MI-act. 250 f.). -3-