Am 27. Februar 2003 zog er sein Asylgesuch zurück, worauf das Asylverfahren am 28. Februar 2003 als gegenstandslos geworden abgeschrieben wurde (MIact. 189). Aus der Ehe gingen fünf Kinder (geb. tt.mm.jjjj, tt.mm.jjjj, tt.mm.jjjj, tt.mm.jjjj und tt.mm.jjjj) hervor, welche ebenfalls über das Schweizer Bürgerrecht verfügen (MI-act. 722 ff.). Per 1. September 2008 zog der Beschwerdeführer 2 mit seiner Familie in den Kanton Aargau (MIact. 730), wo ihm am 16. September 2008 im Rahmen des Kantonswechsels eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde. Die Aufenthaltsbewilligung wurde letztmals am 27. Oktober 2016 bis zum 30. November 2017 verlängert (MI-act.