2.2 Die dagegen von A._____ am 20. Oktober 2023 erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht mit Urteil WBE.2023.359 vom 22. Februar 2024 ab und passte die Dispositiv-Ziffer 1a des Entscheids des Regierungsrats vom 13. September 2023 von Amtes wegen an. 2.3 Mit Urteil 1C_228/2024 vom 10. Februar 2025 wies das Bundesgericht die von A._____ dagegen erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Damit wurde das ursprüngliche Beschwerdeverfahren SKRD.20.405 und SKRD.21.238 rechtskräftig abgeschlossen. Keine der Parteien informierte das Verwaltungsgericht über den rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens.