1.2 Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 sistierte der instruierende Verwaltungsrichter das Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der regierungsrätlichen Beschwerdeverfahren SKRD.20.405 und SKRD.21.238. 2. 2.1 Im Verfahren zum Waldgrenzenplan trat der Regierungsrat nach weiteren Eingaben und Stellungnahmen am 13. September 2023 auf die Beschwerde vom 13. Oktober 2020 (Verfahren SKRD.20.405) nicht ein und wies die Beschwerde vom 4. Juni 2021 (Verfahren SKRD.21.238) ab.