2. Der Steuerwert an der Parz. Nr. aaa ab der Steuerperiode 2005 wird in Reformatio in peius auf CHF 2'967.00 festgesetzt. 3. Die Rekurrenten haben die Kosten des Rekursverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 220.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 820.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteikostenentschädigung ausgerichtet. D. 1. 1.1 Mit Eingabe vom 13. Januar 2023 erhob A._____ beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Rekursentscheid vom 23. November 2023 und stellte folgende Anträge: