4. 4.1 Im Steuerverfahren stellte das Spezialverwaltungsgericht, nachdem es weitere Instruktionshandlungen vorgenommen hatte, A._____ und B._____ mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 eine Erhöhung des Steuerwerts der Parzelle Nr. aaa auf Fr. 8'900.00 in Aussicht und stellte ihnen das Schätzungsprotokoll vom 5. Oktober 2020 zu. A._____ nahm mit Schreiben vom 1. November 2022 dazu Stellung. 4.2 Mit Urteil vom 23. November 2022 fällte das Spezialverwaltungsgericht folgenden Entscheid: 1. Der Rekurs wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.