___ Einsprache für sich und die weiteren Eigentümer der Parzelle Nr. aaa. Sie beantragte, das sistierte Verfahren SKRD.20.405 sei wieder aufzunehmen und weiterzuführen, die vom BVU, Abteilung Wald, getroffenen Anordnungen vom 24. Februar 2021 seien vollständig aufzuheben und die Waldgrenze sei gestützt auf die aktuelle Bestockung und den von der Natur vorgegebenen natürlichen Verlauf entlang der Höhenkote 535 zu belassen. Nach weiteren Eingaben und Stellungnahmen wies das BVU, Abteilung Wald, die erhobene Einsprache mit Entscheid vom 3. Mai 2021 ab.