2. Unabhängig des laufenden Einspracheverfahrens gegen die Neuschätzung vom 25. April 2019 legte die Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) im September 2019 den Waldgrenzenplan zur kantonsweiten Festlegung des Waldareals auf. Dagegen erhob A._____ betreffend die Parzelle Nr. aaa am 30. September 2019 Einsprache. Nach durchgeführter Einspracheverhandlung wies das BVU, Abteilung Wald, die Einsprache am 10. September 2020 ab. 3. Im Steuerverfahren legte das KStA GS mit Einspracheentscheid vom 5. Oktober 2020 den Steuerwert der Parzelle Nr. aaa per 2005 auf Fr. 5'100.00 fest.