2. es sei festzustellen, dass die Parzelle nicht landwirtschaftlich genutzt wird und die Eigentümer keinerlei Eigennutzen aus der Liegenschaft ziehen; 3. es seien die Besitzverhältnisse den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend zu korrigieren; 4. das Bewertungsprotokoll sei zu edieren; 5. alles unter den üblichen Kostenfolgen zu Lasten der Staatskasse; 1.2 Mit Schreiben vom 24. Juli 2019 stellte das KStA GS A._____ und B._____ das Schätzungsprotokoll Nr. 1277488, den Güterbogen vom April 1993 und den Grundbuchauszug von Parzelle Nr. aaa zu.