Der Beschwerdeführer hat seit der Verurteilung durch das Bezirksgericht Bremgarten am 2. März 2017 sowohl vom 7. März 2018 bis am 15. März 2018 erneut gegen das Betäubungsmittelgesetz als auch am 20. September 2021 wiederum gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen. Daraus resultierten eine unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu - 16 -