3. 3.1. 3.1.1. Voraussetzung für die Gewährung der Halbgefangenschaft ist unter anderem, dass die verurteilte Person einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche nachgeht (Art. 77b Abs. 1 lit. b StGB). Vorliegend ist strittig, ob der Beschwerdeführer diese Voraussetzung erfüllt.