Zudem sei nicht davon auszugehen, dass er weitere Straftaten begehen würde. Seine strafbare Energie werde unnötig dramatisiert, denn seit Gewährung der Halbgefangenschaft habe er sich "ordentlich" verhalten. Hinsichtlich der Hafterstehungsfähigkeit gehe es nicht an, auf ein Gutachten abzustellen, welches über drei Jahre alt sei. Abgesehen davon sei darin jedoch seine schwierige psychische Situation anerkannt und auch die Suizidalität sei nicht umstritten. Aktuell sei ein neues Gutachten zur Hafterstehungsfähigkeit in Auftrag zu geben.