1.2. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er habe belegt, dass er mindestens 20 Stunden pro Woche arbeite. Er sei selbständig erwerbend und müsse, da er nicht im Besitz eines Führerausweises sei, bei jedem Wetter sein Fahrrad mit Anhänger benutzen und damit auch weite Strecken -9-