4. Das DVI, Generalsekretariat, übermittelte mit Eingabe vom 15. Mai 2023 die Verfahrensakten und beantragte im Wesentlichen unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 5. Mit Verfügung vom 1. November 2023 wurde den Verfahrensbeteiligten die – infolge einer Massnahme des internen Belastungsausgleichs – geänderte Zusammensetzung des Spruchkörpers mitgeteilt. Zudem wurde der -7- Rechtsvertreter des Beschwerdeführers aufgefordert, eine Kostennote einzureichen. 6. Am 2. November 2023 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers seine Kostennote ein.