4. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtsvertretung durch lic. iur. Willy Bolliger, Rechtsanwalt, 5400 Baden, bewilligt. Dem Rechtsvertreter werden die genehmigten Kosten der anwaltlichen Vertretung des Beschwerdeführers von Fr. 1'281.25 (inkl. MwSt. von Fr. 91.60) aus der Staatskasse ersetzt. Dieser Betrag wird zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Nachzahlung, vorgemerkt. C. 1. Mit Eingabe vom 14. April 2023 liess A._____ gegen den Entscheid des DVI vom 13. März 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: -6-