Nachdem es ab dem 1. September 2021 wieder möglich war, die Strafverbüssung in der Form der Halbgefangenschaft in den Bezirksgefängnissen anzubieten, teilte das AJV dem Betroffenen am 19. Oktober 2021 mit, dass beabsichtigt werde, ihn per 14. Januar 2022 zum entsprechenden Vollzug ins Bezirksgefängnis Aarau aufzubieten (Akten AJV, act. 09 152, 09 166). Nach mehrfach erfolgter Aufforderung zur Einreichung der für das Gesuch -4-