1.2. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 11. Mai 2017 wurde A._____ wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 2. März 2017 zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 60.00 sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) verurteilt (Akten AJV, act. 02 028 ff.). Am 10. Dezember 2018 verfügte die Oberstaatsanwaltschaft wegen Uneinbringlichkeit der Busse den Vollzug der 17-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe (Akten AJV, act. 02 027).