A. 1. 1.1. A._____ wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten vom 2. März 2017 wegen Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfacher einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Entzug des Führerausweises zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, davon acht Monate bedingt, einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je Fr. 60.00 sowie zu einer Busse von Fr. 1'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 16 Tage) verurteilt. Gestützt auf Art.