stellung gefunden habe. Zwei temporäre Einsätze von je knapp einem Monat und acht Bewerbungsschreiben – diese sind im Übrigen erst nach Gewährung des rechtlichen Gehörs im Mai 2022 erfolgt – für einen rund dreijährigen Zeitraum lassen keine andere Schlussfolgerung zu. Die Bemühungen des Beschwerdeführers entsprechen in quantitativer Hinsicht nicht dem zu erwartenden Umfang und zeugen insgesamt eben nicht von einer gänzlichen Entschlossenheit, sich von der Sozialhilfe loslösen zu wollen.