Zu den geltend gemachten Suchbemühungen des Beschwerdeführers, eine Arbeitsstelle zu finden, ist Folgendes festzuhalten: In den Stellungnahmen vom 17. Mai 2022 und vom 14. Oktober 2022 sowie in der Einsprache vom 16. Dezember 2022 bringt der Beschwerdeführer vor, mehr oder weniger stets auf der Suche nach einer neuen Anstellung gewesen und immer wieder einer Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein. Den Akten lässt sich hierzu entnehmen, dass der Beschwerdeführer vom 2. bis 7. Juli 2021 temporär als Produktionsmitarbeiter und vom 9. bis wohl 22. Juni 2022 temporär als Logistikmitarbeiter tätig war (MI-act. 156, 256, 257 ff.).