Seit dem 1. November 2010 wird der Beschwerdeführer und seine Familie mit Sozialhilfe unterstützt (MI-act. 83). Zuvor hatte er ab dem 1. März 2006 ein eigenes Schneidergeschäft, welches er wohl aufgrund der abnehmenden Schneideraufträge aufgeben musste (MI-act. 132). Am 4. September 2014 meldete sich der Beschwerdeführer erstmals bei der IV an. Gemäss dem polydisziplinären Gutachten mit den Fachrichtungen Innere Medizin, Orthopädie, Psychiatrie und Ophthalmologie hätten keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit festgestellt werden können.