und seine Familie von der Sozialhilfe ganz oder zumindest teilweise loszulösen. Der Beschwerdeführer hat sich bisher nicht gänzlich ernsthaft um eine Anstellung bemüht. Dass der Beschwerdeführer grundsätzlich in der Lage ist, eine Anstellung zu suchen und zu finden, hat er mit seinen – wenn auch nur wenigen und nur von kurzer Zeit dauernden – Anstellungen und den vorgelegten Bewerbungen gezeigt.