C. Mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 14. April 2023 reichte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid des Rechtsdiensts des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau vom 14. März 2023 aufzuheben und das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau sei anzuweisen dem Beschwerdeführer die Niederlassungsbewilligung zu belassen.