Mit Schreiben vom 16. Mai 2022 gewährte das MIKA dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör betreffend Rückstufung (MI-act. 148 ff.). Dazu nahm der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. Mai 2022 Stellung (MIact. 152 f.). Nachdem das MIKA weitere Sachverhaltsabklärungen getätigt hatte, gewährte es dem Beschwerdeführer erneut das rechtliche Gehör, wovon er mit Eingabe vom 14. Oktober 2022 Gebrauch machte (MIact. 235 ff., 240 f.). Am 18. November 2022 verfügte das MIKA den Widerruf der Niederlassungsbewilligung unter ersatzweiser Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Rückstufung; MI-act. 263 ff.). -3-