A. Der 1965 geborene Beschwerdeführer reiste am 10. Juli 1987 in die Schweiz ein und stellte am 13. Juli 1987 ein Asylgesuch, welches mit Entscheid vom 10. November 1987 des Delegierten für Flüchtlingswesen (heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) abgewiesen wurde. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (heute Bundesverwaltungsgericht) am 6. Februar 1989 ab (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 14 ff.).