3.3.2.6. Unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Integration ist einerseits von Bedeutung, ob die betroffene Person wirtschaftlich unabhängig ist, d.h. ihren Lebensunterhalt primär mit eigenen Mitteln, insbesondere ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Fürsorge, finanzieren kann, und andererseits, wie sich ihre Schuldensituation präsentiert. Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Q. - R._____ vom 28. Januar 2022 waren zu diesem Zeitpunkt zwei nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von Fr. 89'803.15 registriert. Betreibungen waren keine - 21 -