Empfehlungsschreiben aus seinem Freundeskreis (act. 44 ff.). Aus diesen geht hervor, dass regelmässig Treffen zum Nachtessen und zum Besuch des Fitnessstudios stattfinden, gemeinsame Ausflüge mit den Familien unternommen werden und eine (enge) Freundschaft gepflegt wird. Mit Blick auf die lange Aufenthaltsdauer ist dies jedoch nicht aussergewöhnlich, weshalb auch hier von einer normalen Integration in kultureller und sozialer Hinsicht auszugehen ist. 3.3.2.5. Weiter ist zu prüfen, ob sich die betroffene Person in beruflicher Hinsicht entsprechend ihrer Aufenthaltsdauer in der Schweiz integriert hat und beim Verlassen der Schweiz ein stabiles Arbeitsumfeld aufgeben müsste.